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Auktionshaus Blank   拍賣公司條款

Versteigerungsbedingungen
Mit der pers?nlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und ?ffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verk?ufers oder K?ufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
2. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
3. S?mtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde k?nnen vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenst?nde sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erkl?rungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für M?ngel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der K?ufer, die Gegenst?nde vorher zu prüfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des H?chstgebotes kein h?heres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollst?ndiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des K?ufers noch einmal versteigert werden. Der K?ufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerl?s hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen ausw?rtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum f?llig. W?hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich best?tigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich m?glich.
8. S?mtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenst?nden ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. W?hrend der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenst?nden nur in dringenden F?llen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenst?nde und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Besch?digungen oder Verlust der Gegenst?nde übernimmt der Versteigerer nicht.
11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgf?ltig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer ma?gebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gew?hr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenst?nden über 250 € Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenr?umen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personensch?den jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist gr??te Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschlie?en.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngem?? auch für den freih?ndigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

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